Samstag, 6. Februar 2016

Fufi ist kein Trotzkist!

Weshalb ich die Trötzli-Initiative ablehne:

Es geht nicht an, dass per Initiative geltendes Völkerrecht ausser Kraft gesetzt werden soll, im heiligen Schwiizerländli!

Es geht nicht an, dass per Initiative die Gewaltentrennung ausser Kraft gesetzt werden soll, im heiligen Schwiizerländli, der Wiege aller Voulchsdemokratien!

















Und ehrlich gesagt, interessiert mich der Inhalt der Initiative aufgrund DIESER Überlegungen dann schon grad gar nicht mehr wirklich!


Und zum Schluss noch DIES:
Secondos sind natürlich NICHT mitgemeint, wenn wir die Ausländer ausschaffen wollen, gälled!
Oder eben doch?

13 Kommentare:

fufi hat gesagt…

Und es ist ja keineswegs so, dass ich die Probleme negieren will, wo sich da aufgrund der NICHT-Integration gewisser MigrantenUndInnen ergeben haben.
(Ich arbeite seit 20 Jahren im Sozialdepartement einer grossen Schweizer Schtadt, nennen wir Sie Güllen.)
Aber ich bin klar der Meinung, dass DIESE Probleme, jedenfalls soweit sie vermittelst gesetzlicher Vorgaben gelöst werden können, eben und gerade auch ANDERS gelöst werden könnten!

Tiger hat gesagt…

" Ihr geht von der Prämisse aus, dass jeder, der SVP wählt bzw. eine Vorlage annimmt, die von der SVP eingereicht wurde, ein böser, dummer, unanständiger Rechter ist." Ich verstehe, was Du sagst. Auf mich trifft es nicht zu. Ich kenne anständige Rechte, intelligente, unböse. Nicht der Haufen, aber der Eine und die Andere ist schon so. Meist trifft aber nur eines oder zwei der Attribute zu.

Was ich aber sage, ist, dass ich nicht kapiere, wie jemand, der intelligent ist, UND empathisch, UND nicht böse, wie dieser Mensch rechts sein kann. Das will mir nicht in den Kopf, Carolina. Und ich lebe schon lange, und habe viele Leute gesehen, und habe mich das schon sehr, sehr lange gefragt, und keine Antwort gefunden. Das ist mein voller Ernst, Carolina. Glaub mir das bitte. Was hätte ich davon, Dir einen Müll zu erzählen? Ich bin verwirrt. Ich WILL ja begreifen, aber ich schaffe es einfach nicht. Das musst Du mir zugestehen, bitte.

Langsam glaube ich aber, dass Euch gar nicht daran gelegen ist, kohärent zu sein. Es ist Euch egal, wenn in Eurem Leben die Teile nicht zusammen passen, solang Euer Weltbild stimmt. Das macht mich traurig. Ich gebe mir Mühe, ein stimmiges Weltbild zu unterhalten, aber Ihr operiert mit Schlagworten, Rants. Gleichzeitig lacht Ihr Leute wie mich, die sich ernsthaft Mühe geben, aus.

Carolina, ich halte mich nicht einfach so für etwas moralisch Besseres. Ich versuche einfach, alle Information, die ich so kriege über unsere Welt, in mein Weltbild zu integrieren. Und ich erwarte das auch von Dir (bei Orlando habe ich die Hoffnung aufgegeben). Du kommst zu anderen Schlüssen, was ok ist, aber Deine Schlüsse sind zum Teil derart anders, dass das auf ehr- und redlichem Weg nicht mehr geht. Und darum sage ich ja, dass ein sorgfältiger, intelligenter Mensch gar nicht rechtsgerichtet sein kann. Das heisst: Ich weiss nicht, wie er das sein kann, ich verstehe es nicht, und bis ich es dereinst verstehen werde, spreche ich Rechten die Intelligenz, die Gegenwart fair zu untersuchen, ab. Beweist mir das Gegenteil, aber seid's gewiss, dass das SEHR schwierig wird. Aber: Ich bin offen.

Und Wut, Carolina, Wut gehört nicht zu meinen Persönlichkeitsmerkmalen. Schaum vor dem Mund habe ich also nie.

Blocher wurde auf Twitter neulich als "Selbstherrliberger" betitelt. Fand ich lustig.

Orlando hat gesagt…

1) welches Völkerrecht wird ausser Kraft gesetzt?

2) welcher Aspekt der Gewaltenteilung wird ausser Kraft gesetzt?

Weil die Gegner diese beiden Fragen nicht sauber erklären können, bleiben es blosse Behauptungen und als solches für die Stimmbevölkerung reine Stimmungsmache und daher bedeutungslos. Eine Mehrheit will, dass straffällige Ausländer ausgewiesen werden. Respektive, dass mehr kriminelle Nicht-Schweizer ausgeschafft werden.

Wir haben lange genug zugeschaut!

fufi hat gesagt…

Vielen Dank Orli für deine schüche Anfrage!

Es geht um die Aufhebung des Verhältnismässigkeits-Prinzips.
Oder andersrum, dass so ein Automatismus "Strafe 1 -> Strafe 2 -> RAUS HIER" in der Verfassung festgeschrieben werden soll.
DAS verletzt 1tens das Völkerrecht und 2ttens die Unabhängige(!) Rechtssprechung der Gerichte aufgrund der geltenden GESETZE!
(DAS ist nämlich der Unterschied zwischen Verfassung und Gesetzen, mein Lieber!)
Ich meine, sonst könnten wir ja den Levithicus in die Verfassung aufnehmen:
Wer DAS tut, soll DAS erleiden!
Ohne irgendein ernstzunehmendes Gerichtsverfahren!
Zurück in die Bronzezeit, also?

Ich grüsse dich damit:
https://www.youtube.com/watch?v=YlhPRuAve8k

Orlando hat gesagt…

Verhältnismössigkeitsprinzip, das: Verhältnis zwischen öffentlichem Interesse zum nötigen Eingriff in die Privatsphäre. So sieht's aus.

Wie lässt sich eigentlich die Finanzierung eines staatlichen Fernsehsenders mit Zwangsabgaben mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip begründen?

Und hier schon wieder, Fufi: Konsequent und logisch zu Ende gedacht müsstest du dich mit dem genau gleichen Verhältnismässigkeitsprinzip gegen JEGLICHE Ausschaffung stellen. Gegen JEDE einzelne.

Halten wir also fest: Fufi ist gegen alle Ausschaffungen. Niemand darf anders als Schweizer behandelt werden, rechtlich gesehen, also darf man auch keine Ausländer jemals ausschaffen, niemals, keinen einzigen.

Die richterliche Rechtssprechung bleibt so unabhängig, wie sie es nach den Regeln der herrschenden Lehre schon heute ist: Schon lange gibt es im Strafrecht Usanzen, welche durch die Lehre und einschlägige wissenschaftliche Kommentare dazu sehr konkrete Geltung haben und jeden Tag Anwendung finden, etwa in strafprozessualen Feinheiten (Fristen,Gebührentarife, Rechtshilfenentschädigungen, wer hat die Strafprozesskosten zu tragen) und ganz besonders im Sanktionenbereich (welche Täterkomponenten tragen zu einem höheren oder tieferen Strafmass bei? welche Verschuldungsdimension und welche Rückfallprognose rechnet der Richter zu welcher Sanktion um? und da geht es sofort um ein paar Monate gefängnis mehr oder weniger).

Wer auch nur den Hauch einer Ahnung hat, weiss, dass der Richter einerseits durch Usanzen (= nicht ausformulierte Gesetze) ohnehin nicht mehr vogelfrei in seiner Beurteilung ist und dass er andererseits genügend Spielraum hat, die Strafe empfindlich zu verschärfen oder abzumildern. Sonst bräüchte man keine Richter ehr, sondern ein Computerprogramm.

Was die Anti-DSIMaulhelden auch ausblenden: Jedes Urteil kann in diesem Land angefochten werden.

Den Automatismus gibt es übrigens im Steuerrecht und im Strassenverkehr und vielen anderen Rechtsbereichen auch schon: Tempo überschritten --> Ausweis weg. Besoffen Autifahren --> Ausweis weg.
Steuern hinterzigen --> Eintrag im Strafregister --> keine Stelle als Treuhänder mehr möglich.
Das stellt doch eine "Diekriminierung" von Treuhändern und Chauffeuren dar! Desgleichen sind die Lehrer "diskriminiert" seit der Annahme der Berufsverbotsinitiative von Marche Blanche.

Das ist Alltagszeugs - kein Grund für die scheinheilig grosse Aufregung!

Und schliesslich noch dies: gegen das Völkerrecht verstosse sie, die DSI, Fufi?
Dann sag doch mal: gegen welches Völkerrecht?
Tipp: mal selber ins Google gehen und Argumente (oder sogar Quellen!) suchen, bevor man dahergelogenen Scheissdreck verbreitet!

Orlando hat gesagt…

Und das Beste ist: es gibt für mich einen zentralen Grund, wieso ich persönlich als Stimmbürger der DSI nicht zustimmen werde: der kam hier noch gar nicht zur Sprache! Und so soll es auch bleiben.

Make no mistake: ich werde leer einlegen, kein Nein. Denn ich wünsche mir, dass das Volk Eier hat und sich als härter erweist als jene Angstmacher von Links und der Mitte ihm zugestehen. DAS ist der Schweizer Kurs, den wünsche ich mir.

Und bis es soweit ist, bekämpfe ich den wahrheitsverzerrenden Schrott der Gegenkampagne (wie sie etwa auch hier geführt wird) mit grosser Lust und bei bester Laune.

fufi hat gesagt…

Dankesehr, Orlando

Aber weisst du, mit "Verhältnismässigkeit" meine ich e.g. auch, dass du dich hier auf DAS konzentrierst, worüber wir im eigentlichen Sinne diskutieren, meinetwegen auch streiten.
Aber dass du dich dabei nicht in irgendwelche andere Sachgebiete hineinfantasierst, und mir dann auch nochnichweissnichtwas unterstellst, ja?

Und von degen den weichen Eiern:
Wenn du, aus welchen Gründen auch immer, die Trötzli-Initiative NICHT annehmen willst, dann schreib das doch klar und deutlich SO auf deinen Stimmzettel.
Anstelle die Entscheidung, wo du dir eigentlich wünschest, den Anderen zu überlassen, ja?

Ich hab dir zazu noch nen Gratis-Tipp:
Eier werden ziemlich hart, wenn sie so 15 Minuten bei etwa 80 Grad erwärmt werden!
Da wünsch ich dir doch weiterhien grosse Lust und beste Laune!

Orlando hat gesagt…

Also, dann sag ganz einfach, WIE die Durchsetzungsinitiative denn die "Verhältnismässigkeit" (die setzen wir neuerdings in Anführungszeichen?!) verletzt? Dann finden wir's nämlich raus, gemeinsam, ob du verstanden hast, worum es geht...

Eier, ja, hart wie Kokosnüsse. Was denn sonst.

Es gilt:

Konsequent und logisch zu Ende gedacht müsstest du dich mit dem genau gleichen Verhältnismässigkeitsprinzip gegen JEGLICHE Ausschaffung stellen. Gegen JEDE einzelne.

Bin gespannt, was dir dazu einfällt.

fufi hat gesagt…

Mit "Verhältnismässigkeit", lieber Orli, meine ich das, wo im Ausführungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative als "Härtefallregelung" bezeichnet wird.
Und ich bin keineswegs gegen Ausschaffungen, unter der entsprechenden Bedingung, im Fall!

Wobei: Ich mag vielleicht eine Ahnung haben, wieviel Sternlein dort oben stehen, aber ich hab KEINE Ahnung, wieviel abgewiesene Asylbererberinnen sich illegal in der CH aufhalten, und wieviele eigentlich Ausgewiesene. Und wo sie wohnen und wovon sie sich ernähren. Ist's vielleicht wie mit den Schpatzen auf dem Felde?

fufi hat gesagt…

Und haste was gegen Kokosnüsse, Orli?

Kann ich verstehen, weil schliesslich jährlich viel, viel mehr Mensch sterben, weil ihnen so ne Nuss auf die Nuss gefallen ist, als e.g. an Hai-Attacken!

In diesem Sinne:

https://www.youtube.com/watch?v=_AKDSNny-yo

Ein Schelm, wer meint, ich meinte das politisch!

Orlando hat gesagt…

I.

Die Durchsetzungsinitiative berücksichtigt die Verhältnismässigkeit. Härtefallregelungen sind in vielen Rechtsgebieten ebenfalls ausgeschlossen (man erinnere sich an den Raser, der seinen Ausweis bei ganz bestimmten Grenzwerten automatisch los ist). Jedes Urteil kann indes bei der nächsthöheren Instanz angefochten werden.
Die Initiative verlangt klar und deutlich: Nur wer wegen bestimmten, klar definierten, Delikte schuldig gesprochen und verurteilt wird, wird nach Verbüssung der ausgesprochenen Sanktion(en) ausgewiesen. Zudem wird anhand der Schwere des Delikts zwischen einem Ersttäter und einem Mehrfachtäter unterschieden. Im Weiteren kann das Gericht von einer Landesverweisung absehen, wenn eine entschuldbare Notwehr oder ein entschuldbarer Notstand vorliegt.

II.

Rechtsgleichheit: Das Gleichbehandlungsgebot ist in Art. 8 der Bundesverfassung festgelegt. Jede Differenzierung in vergleichbaren Situationen als auch jede Gleichbehandlung in unterschiedlichen Sachverhalten muss sachlich begründet sein. Die Initiative betrifft nun aber alle Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung, unabhängig von deren Nationalität, Rasse, Religion, Herunft etc. wodurch das Gleichheits- und Differenzierungsgebot eingehalten wird. Ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit würde also erst dann vorliegen, wenn die Initiative einen Unterschied machen würde zwischen verschiedenen Kategorien von ausländerrechtlichen Bewilligungen oder verschiedenen Nationalitäten von ausländischen Straftätern. Es geht hier aber einzig und allein um die Staatsbürgerschaft, resp. um den Anspruch auf ein Aufebthaltsrecht in der Schweiz.

Eine Ausweisung oder Ausschaffung von Ausländern ist keine Diskriminierung, weil Ausländer im Gegensatz zu den Staatsangehörigen keinen Rechtsanspruch auf Aufenthalt in der Schweiz besitzen. Dies im Gegensatz zu SChweizer Bürgern, die gemäss der Verfassung einen solchen qua Staatsbürgerschaft haben.

III.

Ausschaffungspraxis heute: Die Ausschaffung, die auch für EU-Bürger bei ausreichender Rechtsbegründung jederzeit möglich ist (siehe Vertragsbestimmungen zur Personenfreizügigkeit, Bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und der EU) wird heute von den Kantonsn sehr unterschiedlich angewandt. Deshalb braucht es eine einheitliche Lösung auf Bundesebene. Die bereits heute 500 jährlich ausgeschafften kriminellen Ausländer werden in Übereinstimmung mit zwingendem Völkerrecht und internationalen Abkommen ausgewiesen. Und zwar, wie oben beschrieben, allein und einzig aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft.

fufi hat gesagt…

Lieber Orlando

Als strammer Vertreter der christlich-abendländischen Kultur wirste wohl verstehen, was ich dir jetzt sage, nämlich das:
repetitia non placent et quoque quater!

Und wahrer werden sie auch nicht, im Fall!

Carolina hat gesagt…

Fufi: ich finde im Gegenteil, dass O hier eine Zusammenfassung geliefert hat, die sehr wohl argumentativen Bestand hat. Im Gegensatz zu Hinweisen auf die Bronzezeit, Levithicus und Kokosnüssen…...

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